Leistung
Jahresabschluss & Bilanzierung
Ihr Jahresabschluss ist mehr als eine Pflichtübung – wir nutzen ihn, um vor dem Bilanzstichtag noch steuerliche Gestaltungsspielräume zu identifizieren.
Was enthalten ist
- Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – passend zu Ihrer Rechtsform.
- E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt.
- Vorausschauende Hinweise vor dem Bilanzstichtag, statt nachträglicher Feststellungen.
- Persönliche Abschlussbesprechung Ihrer Zahlen.
Für wen geeignet
- GmbHs, Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Bilanzierungs- oder EÜR-Pflicht.
Gut zu wissen
Bilanz oder EÜR – was gilt für mein Unternehmen?
Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Im Erstgespräch klären wir, welche Gewinnermittlungsart für Sie zutrifft.
Wie früh sollte ich mit Ihnen sprechen?
Idealerweise vor dem Bilanzstichtag – dann lassen sich steuerliche Gestaltungsspielräume noch nutzen.
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