Steuerberater für Immobiliengesellschaften

Mehrere Objekte, eine Gesellschaft, ein Steuerberater.

Steuerberatung für Immobilien-GmbHs, vermögensverwaltende Gesellschaften und private Bestandshalter mit mehreren Objekten – Objektbuchhaltung, Jahresabschluss und Gestaltung aus einer Hand. Erweiterte Kürzung, Umsatzsteueroption, AfA: Wir kennen die Stellschrauben.

DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 Lexware Top-Kanzlei
DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 Steuerkanzlei in Augsburg, tätig in ganz Bayern
Benjamin Fenzl, Steuerberater für Immobiliengesellschaften, in der Kanzleibibliothek
Für wen

Für Immobilienunternehmer, die ihren Bestand als Unternehmen führen

Ob Sie Ihre Objekte in einer GmbH, einer GbR, einer KG oder noch im Privatvermögen halten: Ab dem zweiten Objekt hört Vermietung auf, ein Nebenthema zu sein. Dann brauchen Sie einen Steuerberater für Immobiliengesellschaften, der jedes Objekt einzeln sauber führt und die Struktur als Ganzes im Blick hat – von der Gewerbesteuer bis zur Frage, wann der nächste Verkauf den Bestand gewerblich macht.

Wir arbeiten mit Immobilienunternehmern, die

  • Objekte in einer Immobilien-GmbH, einer vermögensverwaltenden GmbH oder einer Familiengesellschaft halten,
  • als GbR, KG oder GmbH & Co. KG gemeinsam mit Partnern oder Familienmitgliedern investieren,
  • mindestens zwei Objekte im Privatvermögen besitzen und über eine Gesellschaftsstruktur nachdenken,
  • ihren Bestand ausbauen, umstrukturieren oder an die nächste Generation übergeben wollen.

So arbeiten wir mit Immobiliengesellschaften

In der Regel übernehmen wir die laufende Buchhaltung objektgenau – jedes Gebäude mit eigener Auswertung, eigener AfA und eigener Kostenzuordnung –, erstellen Jahresabschluss und Steuererklärungen und beraten Sie zu Zukauf, Verkauf und Struktur.

Wenn Sie Ihre Buchhaltung oder Ihre Hausverwaltung selbst führen, übernehmen wir die Daten von dort.

Mehr für Unternehmen, die selbst buchen

Auch Bauträger betreuen wir gerne. Keine Betreuung können wir dagegen für bauausführende Unternehmen anbieten – also für Bau- und Handwerksbetriebe, die selbst auf der Baustelle tätig sind.

Typische Fragen

Was Immobilienunternehmer typischerweise beschäftigt

Die Gewerbesteuer, die nicht sein müsste

Eine Immobilien-GmbH zahlt Gewerbesteuer auf ihre Mieteinnahmen – es sei denn, die erweiterte Kürzung greift. Dafür muss die Gesellschaft bestimmte Grenzen einhalten, und ein einziges falsches Nebengeschäft kann die Kürzung für das ganze Jahr kosten. Wir strukturieren Ihre Tätigkeit so, dass die Kürzung erhalten bleibt, und prüfen jede Erweiterung darauf.

Der Verkauf, der den Bestand gewerblich macht

Wer innerhalb weniger Jahre mehrere Objekte verkauft, riskiert den gewerblichen Grundstückshandel – und damit die Steuerpflicht aller Gewinne, auch der bisher steuerfreien. Wir behalten Ihre Verkäufe und Fristen im Blick, bevor Sie unterschreiben, nicht danach.

Zahlen, die niemand pro Objekt kennt

Eine Sammelbuchhaltung sagt Ihnen, was die Gesellschaft verdient – nicht, welches Objekt trägt und welches Kapital bindet. Wir führen jedes Objekt mit eigener Auswertung, damit Sie Entscheidungen über Sanierung, Finanzierung und Verkauf auf Zahlen stützen können.

Leistungen

Was Sie von uns bekommen

Objektbuchhaltung, Jahresabschluss und Gestaltung für Immobiliengesellschaften, vermögensverwaltende GmbHs und private Bestandshalter.

Ihre Immobiliengesellschaft hängt unter einer Holding? Dann lesen Sie weiter bei:

Holding-GmbHs
  • Objektbuchhaltung und Jahresabschluss

    Laufende Buchhaltung je Objekt, Anlagenverzeichnis mit Aufteilung Grund und Boden/Gebäude, AfA und Sonderabschreibungen, Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, Jahresabschluss und Steuererklärungen für die Gesellschaft – oder Anlage V und Feststellungserklärung, wenn Sie privat oder in einer GbR halten.

  • Erweiterte Kürzung und Gewerbesteuer

    Prüfung, ob Ihre Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, Absicherung bei Nebenleistungen wie Photovoltaik, Stellplätzen oder Betriebsvorrichtungen, laufende Überwachung.

  • Umsatzsteuer bei Gewerbeimmobilien

    Option zur Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug bei Sanierung und Neubau, Berichtigungszeiträume, gemischt genutzte Objekte.

  • Zukauf, Verkauf, Übergabe

    Kaufpreisaufteilung, Haltefristen, Vorbereitung eines Verkaufs im Rahmen der Struktur, Übertragung an Kinder oder Ehepartner, Wechsel vom Privatvermögen in eine Gesellschaft – steuerlich durchgerechnet und mit Ihrem Notar abgestimmt.

  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt

    Bescheide prüfen, Einsprüche, Betriebsprüfungen – für die Gesellschaft und die Gesellschafter.

Ablauf

So kommen wir zusammen

01

Erstgespräch

Sie buchen sich direkt online einen Termin für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch – Sie wählen selbst einen passenden Termin, ganz ohne Warten auf eine Rückmeldung. Im Gespräch gehen wir Ihre Objekte und Gesellschaften durch und benennen, wo steuerlich Handlungsbedarf oder Spielraum liegt.

02

Angebot

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang je Gesellschaft und Objekt und einer transparenten Honorarberechnung vorab.

03

Digitales Onboarding

Vollmachten, Datenzugänge, Übernahme vom Vorberater, Anbindung Ihrer Hausverwaltung oder Ihres Buchhaltungstools – digital und koordiniert.

Benjamin Fenzl, Steuerberater und Inhaber der Steuerkanzlei Fenzl, mit Fachliteratur in der Kanzleibibliothek
Vertrauen

Warum Immobilienunternehmer zu uns kommen

Die Steuerkanzlei Fenzl ist eine vollständig digitale Kanzlei in Augsburg mit einem kleinen, festen Team. Immobiliengesellschaften und private Bestandshalter mit mehreren Objekten gehören zu unseren Schwerpunkten: Wir führen Objekte einzeln, denken Gewerbesteuer und Umsatzsteuer von Anfang an mit und begleiten Zukauf, Verkauf und Übergabe innerhalb der Struktur.

DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 Lexware Top-Kanzlei Ausgezeichnet & zertifiziert
DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 · Lexware Top-Kanzlei
„Die Beratung ist stets professionell, und ich fühle mich in allen steuerlichen Angelegenheiten bestens betreut.“
John · Google-Rezension
„Alle meine Fragen werden schnell und kompetent beantwortet, ich bekomme gute Empfehlungen.“
Alexey · Google-Rezension
„Benjamin Fenzl hat umfassendes Fachwissen und geht immer die Extra-Meile.“
Stefanie · Google-Rezension
Honorar

Wie wir abrechnen

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie vorab eine transparente, schriftliche Honorarberechnung für Ihre Gesellschaften und Objekte – für eine gute Planungssicherheit. Da sich die Gebühren unter anderem nach Anzahl der Gesellschaften und Objekte, Mieteinnahmen und vereinbartem Leistungsumfang richten, kann das Honorar von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen. Einmalige Gestaltungen – Übertragung, Einbringung, Verkaufsvorbereitung – bieten wir gesondert an, mit vorab benanntem Aufwand.

FAQ

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Immobilien-GmbH?
Das hängt davon ab, ob Sie Mieterträge im Unternehmen reinvestieren oder privat benötigen, wie lange Sie halten wollen und ob Sie Objekte irgendwann verkaufen. Die GmbH bietet einen niedrigen Steuersatz auf Ebene der Gesellschaft, wenn die erweiterte Kürzung greift; im Gegenzug entfällt die steuerfreie Veräußerung nach Ablauf der privaten Haltefrist. Wir rechnen beide Wege für Ihren Bestand durch.
Was ist die erweiterte Kürzung?
Eine Regelung im Gewerbesteuergesetz, nach der eine Gesellschaft, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, den Gewinn aus dieser Verwaltung von der Gewerbesteuer ausnehmen kann. Die Voraussetzungen sind eng: Bestimmte Nebentätigkeiten sind nur in Grenzen erlaubt, andere schließen die Kürzung ganz aus. Wir prüfen Ihre Gesellschaft darauf und sichern die Kürzung bei Erweiterungen ab.
Wann greift der gewerbliche Grundstückshandel?
Wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem Erwerb mehrere Objekte verkauft werden, geht die Finanzverwaltung von gewerblichem Handel aus – mit der Folge, dass Veräußerungsgewinne steuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig werden. Die Grenzen sind nicht starr und hängen vom Einzelfall ab. Wir behalten Ihre Verkäufe und Fristen im Blick und beraten Sie, bevor ein Verkauf die Grenze überschreitet.
Ich halte drei Wohnungen privat. Bin ich hier richtig?
Ja. Ab zwei Objekten betreuen wir auch private Bestandshalter – mit Anlage V, Feststellungserklärung bei gemeinsamem Eigentum und der Frage, ob und wann sich der Übergang in eine Gesellschaft lohnt.
Welche Unterlagen brauchen Sie pro Objekt?
Kaufvertrag und Kaufpreisaufteilung, Finanzierungsunterlagen, Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen zu Sanierung und Instandhaltung sowie die Hausverwaltungsabrechnung, falls vorhanden. Beim Onboarding richten wir einen digitalen Ablageort je Objekt ein, damit die Unterlagen einmal sauber erfasst sind.
Muss ich in Augsburg sitzen?
Nein. Wir arbeiten vollständig digital und betreuen Immobiliengesellschaften in ganz Bayern und darüber hinaus – Ihre Objekte können überall liegen. Abstimmungen laufen per Videocall; die Kanzlei in der Augsburger Innenstadt steht Ihnen offen, wenn Sie ein Gespräch vor Ort bevorzugen.
Erstgespräch

Jetzt kostenfreies Erstgespräch buchen

Wählen Sie direkt im Kalender einen freien Termin für Ihr kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch am Telefon. Beschreiben Sie bei der Buchung kurz Ihren Bestand, damit wir das Gespräch optimal vorbereiten können.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sollten wir nicht der passende Partner für Sie sein, sagen wir Ihnen das offen im Gespräch.

Maximilianstraße 41, 86150 Augsburg +49 821 7898555-0 info@steuerkanzlei-fenzl.de

Kanzlei-Kalender direkt hier öffnen

Wählen Sie in wenigen Klicks einen freien Termin für Ihr kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch – ganz ohne Seitenwechsel.

Termin auswählen Öffnet den Kalender in einem Fenster · alternativ zur Buchungsseite