Steuerberater für Holding-GmbHs

Holdingstrukturen brauchen einen Steuerberater, der das Ganze sieht.

Steuerberatung für Holding-GmbHs und ihre Beteiligungen: Buchhaltung, Jahresabschlüsse und laufende Gestaltung für Mutter- und Tochtergesellschaften, bei einem Ansprechpartner für die gesamte Struktur. Digital organisiert, unternehmerisch gedacht.

DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 Lexware Top-Kanzlei
DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 Steuerkanzlei in Augsburg, tätig in ganz Bayern
Aufgeschlagener Steuerkommentar mit Markierungen auf dem Besprechungstisch der Steuerkanzlei Fenzl
Für wen

Für Unternehmer mit Holding oder mit dem konkreten Plan, eine zu gründen

Sie halten Ihre operative GmbH über eine Holding, bauen mit Beteiligungen Vermögen auf oder bereiten den Verkauf eines Unternehmens vor. Vielleicht stehen Sie auch erst kurz davor, Ihre Struktur so aufzustellen. Entscheidend ist in jedem Fall derselbe Punkt: ein Steuerberater für Holding-GmbHs, der nicht nur jede Gesellschaft einzeln abschließt, sondern die Wechselwirkungen zwischen ihnen kennt. Ausschüttungen, Darlehen, Leistungsverrechnung, Beteiligungsquoten.

Wir arbeiten mit Unternehmern, die

  • eine Holding-GmbH mit einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften führen,
  • eine Beteiligungsgesellschaft für Unternehmensanteile, Immobilien oder Kapitalanlagen nutzen,
  • eine Holdingstruktur gründen oder eine bestehende GmbH in eine Holding umhängen wollen,
  • den Verkauf einer Tochtergesellschaft oder den Einstieg eines Partners vorbereiten.

Die Größe der operativen Einheiten spielt dabei keine Rolle: vom Einzelgeschäftsführer mit einer Tochter-GmbH bis zur Gruppe mit mehreren Gesellschaften und Mitarbeitern.

So arbeiten wir mit Holdings

In der Regel übernehmen wir die Finanzbuchhaltung, die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen aller Gesellschaften der Struktur. So sehen wir die Zahlen von Mutter und Töchtern, bevor Entscheidungen fallen, nicht erst danach.

Wenn Sie die Buchhaltung einer operativen Gesellschaft selbst führen möchten, lässt sich das kombinieren.

Mehr für Unternehmen, die selbst buchen

Nicht der passende Partner sind wir für Tochtergesellschaften, die im Bau, in Heilberufen oder in der Gastronomie tätig sind.

Typische Fragen

Was Holding-Gesellschafter typischerweise beschäftigt

Die Ausschüttung, die am Ende teurer wird als gedacht

Gewinne von der Tochter in die Holding zu holen ist steuerlich attraktiv, wenn Beteiligungsquote, Zeitpunkt und Beschlusslage stimmen. Wir planen Ausschüttungen mit Ihnen so, dass die Steuerbefreiung des § 8b KStG greift und Ihnen die Gewerbesteuer keinen Strich durch die Rechnung macht.

Ausschütten oder Darlehen geben?

Die operative GmbH braucht Geld – für Wachstum, Investitionen oder einen Engpass. Soll die Holding ein Darlehen geben, Kapital einlegen oder lieber vorher ausschütten? Und wenn Darlehen: Welche Konditionen erkennt das Finanzamt an, welcher Zins ist angemessen und wie oft muss er gezahlt werden? Wir rechnen die Varianten mit Ihnen durch und gestalten das Darlehen steueroptimal.

Der Verkauf, auf den niemand vorbereitet war

Ein Angebot für die operative GmbH kommt oft schneller als geplant. Ob der Verkaufserlös weitgehend steuerfrei in der Holding landet oder beim Gesellschafter voll versteuert wird, entscheidet sich Jahre vorher, bei der Wahl der Struktur und beim Einhalten der Fristen. Wir sorgen dafür, dass Sie vorbereitet sind.

Gründung & Einbringung3 Gesellschafter Ausschüttung & Darlehen2 Holding-GmbH Tochter-GmbHTochter-GmbHImmobilien-GmbH 1Buchhaltung & Abschluss Verkauf / Partnereinstieg4 Finanzamt & Lohn – für alle Gesellschaften5

Fahren Sie über eine Leistung, um sie im Schaubild zu sehen.

Ihre Holding hält Immobilien? Oder eine Tochtergesellschaft bucht selbst?

Immobiliengesellschaften Unternehmen, die selbst buchen
Leistungen

Was Sie von uns bekommen

Jahresabschluss Holding und Töchter, Gestaltung und Begleitung bei Gründung, Umstrukturierung und Verkauf – für die gesamte Beteiligungsstruktur.

  1. Buchhaltung und Jahresabschluss für die gesamte Struktur

    Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse sowie Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen für Holding und Tochtergesellschaften: abgestimmt, mit konsistenten Bewertungen und sauber dokumentierten Beziehungen zwischen den Gesellschaften.

  2. Gestaltung von Ausschüttung, Vergütung und Darlehen

    Gewinnausschüttung an die Holding, Geschäftsführergehalt, Pensionszusage, Darlehen zwischen den Gesellschaften: Wir rechnen die Varianten durch und dokumentieren die Entscheidung so, dass sie einer Betriebsprüfung standhält.

  3. Gründung und Umstrukturierung

    Holding gründen, bestehende GmbH steuerneutral einbringen, Anteile tauschen, Gesellschaften verschmelzen oder abspalten. Wir begleiten die Gestaltung fachlich und arbeiten dabei mit Ihrem Notar und gegebenenfalls Ihrem Rechtsanwalt zusammen.

  4. Vorbereitung auf Verkauf oder Einstieg eines Partners

    Beteiligungsstruktur, Sperrfristen, Bewertung, Datenraum, damit ein Verkauf steuerlich so läuft, wie die Struktur es vorgesehen hat.

  5. Vertretung gegenüber dem Finanzamt und Lohnabrechnung

    Wir prüfen Bescheide, legen Einsprüche ein und begleiten Betriebsprüfungen für alle Gesellschaften der Struktur. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Lohnabrechnung der operativen Gesellschaften, inklusive Geschäftsführergehalt und Meldewesen.

Ablauf

So kommen wir zusammen

01

Erstgespräch

Sie buchen direkt online einen Termin für ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch – ganz ohne Warten auf eine Rückmeldung. Im Gespräch gehen wir Ihre Gesellschaften durch und klären, wo steuerlich Handlungsbedarf oder Gestaltungsspielraum liegt.

02

Angebot

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang je Gesellschaft und einer transparenten Honorarberechnung für die gesamte Struktur.

03

Digitales Onboarding

Vollmachten, Datenzugänge, Übernahme vom Vorberater für alle Gesellschaften – digital und koordiniert, damit kein Abschluss zwischen zwei Kanzleien hängen bleibt.

Benjamin Fenzl, Steuerberater und Inhaber der Steuerkanzlei Fenzl, mit Fachliteratur in der Kanzleibibliothek
Vertrauen

Warum Holding-Gesellschafter zu uns kommen

Die Steuerkanzlei Fenzl ist eine vollständig digitale Kanzlei in Augsburg mit einem kleinen, festen Team. Holdingstrukturen und Beteiligungsgesellschaften gehören zu unseren Schwerpunkten: Wir betreuen Mutter- und Tochtergesellschaften gemeinsam, halten die Beziehungen zwischen ihnen sauber dokumentiert und denken Ausschüttung, Vergütung und Exit von Anfang an mit.

DATEV Digitale Kanzlei 2025 & 2026 Lexware Top-Kanzlei Ausgezeichnet & zertifiziert
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„Die Beratung ist stets professionell, und ich fühle mich in allen steuerlichen Angelegenheiten bestens betreut.“
John · Google-Rezension
„Alle meine Fragen werden schnell und kompetent beantwortet, ich bekomme gute Empfehlungen.“
Alexey · Google-Rezension
„Benjamin Fenzl hat umfassendes Fachwissen und geht immer die Extra-Meile.“
Stefanie · Google-Rezension
Honorar

Wie wir abrechnen

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Für Ihre Holdingstruktur erhalten Sie nach dem Erstgespräch vorab eine transparente, schriftliche Honorarberechnung, die alle laufend betreuten Gesellschaften umfasst – für eine gute Planungssicherheit. Da sich die Gebühren unter anderem nach Anzahl und Größe der Gesellschaften und dem vereinbarten Leistungsumfang richten, kann das Honorar von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen. Einmalige Gestaltungen – Gründung, Einbringung, Verkaufsvorbereitung – bieten wir gesondert an, mit vorab benanntem Aufwand.

FAQ

Häufige Fragen

Wann lohnt sich eine Holding?
Meist dann, wenn Gewinne nicht vollständig privat benötigt werden, sondern reinvestiert oder als Vermögen aufgebaut werden sollen, oder wenn ein späterer Verkauf der operativen Gesellschaft absehbar ist. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne sind auf Ebene der Holding unter den Voraussetzungen des § 8b KStG weitgehend von der Körperschaftsteuer befreit. Ob sich die Struktur für Sie rechnet, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmebedarf und Zeithorizont ab; das klären wir im Erstgespräch.
Wie wird eine Gewinnausschüttung an die Holding besteuert?
Bei ausreichender Beteiligungsquote bleibt die Ausschüttung auf Ebene der Holding im Ergebnis weitgehend steuerfrei; ein pauschaler Anteil gilt als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Für die Gewerbesteuer gelten eigene Mindestquoten. Entscheidend sind Beteiligungshöhe, Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausschüttungsbeschluss – Details, die wir vor der Ausschüttung mit Ihnen festlegen.
Brauchen Holding und Tochtergesellschaft denselben Steuerberater?
Zwingend nicht, sinnvoll aber schon. Die steuerlichen Risiken einer Holdingstruktur entstehen zwischen den Gesellschaften: bei Darlehen, Leistungsverrechnungen, Ausschüttungen und Bewertungen. Wer beide Seiten betreut, erkennt diese Punkte im laufenden Jahr und nicht erst in der Betriebsprüfung.
Kann ich meine bestehende GmbH nachträglich in eine Holding einbringen?
Ja. Das Umwandlungssteuerrecht bietet dafür Wege, die unter Voraussetzungen steuerneutral sind – etwa den Anteilstausch. Dabei entstehen Sperrfristen, die bei einem späteren Verkauf beachtet werden müssen. Wir prüfen, welcher Weg zu Ihrem Zeitplan passt, und stimmen die Umsetzung mit Ihrem Notar ab.
Was kostet die laufende Betreuung einer Holding?
Das hängt von der Anzahl und Größe der Gesellschaften und dem gewünschten Beratungsumfang ab. Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie vorab eine transparente, schriftliche Honorarberechnung für die gesamte Struktur – so haben Sie eine gute Planungssicherheit.
Muss ich in Augsburg sitzen?
Nein. Wir arbeiten vollständig digital und betreuen Holdingstrukturen in ganz Bayern und darüber hinaus. Ein Gespräch vor Ort in unserer Augsburger Kanzlei ist jederzeit möglich, wenn Sie das bevorzugen.
Erstgespräch

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Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sollten wir nicht der passende Partner für Sie sein, sagen wir Ihnen das offen im Gespräch.

Maximilianstraße 41, 86150 Augsburg +49 821 7898555-0 info@steuerkanzlei-fenzl.de

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